(Heise Online)
Das Landgericht München hat das bundesweit erste Urteil in einem Strafverfahren um den Handel mit Internet-Adressen gefällt. Wegen Betrugs und Vergehen gegen das Markengesetz verurteilte das Gericht den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. 16 September 2000
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